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Auslandsaufenthalt: Was ist zu beachten?
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Die Urlaubszeit ist angebrochen und es geht wieder vermehrt ins Ausland. Im Sommer die Sonne und das Meer zu genießen, erfordert eben ein Überschreiten der Staatsgrenze. Doch vor der Abreise ist noch einiges zu berücksichtigen, um die freien Tage am Strand sorglos genießen zu können.
Schließlich soll Ihr Urlaub in guter Erinnerung bleiben und Sie nicht durch unglückliche Vorfälle finanziell belasten. Wie Sie Ihr zu Hause am sichersten hinterlassen und welche Versicherungen die beste Auswahl bieten, erfahren Sie hier!
Die eigenen vier Wände
Um böse Überraschungen bei der Ankunft zu Hause zu vermeiden, empfehle ich Ihnen in erster Linie, Ihre Abwesenheit nicht an die große Glocke zu hängen. Zu oft ist es schon vorgekommen, dass Familien auf sozialen Netzwerken ihren Urlaub teilten und diese Information in die Hände von Einbrechern fiel.
Weiters dient die Installation einer Alarmanlage der schnellen Entlarvung von Personen, die Ihrem Grundstück zu nahe kommen. Eine digitale Alarmanlage kann an Fenstern und Türen angebracht werden. Sobald ein Fenster geöffnet wird, geht der Alarm los. Optional sendet die Anlage auch eine Meldung an die Polizei.
Reisen mit dem Auto
Ins Auto setzen und einfach ans Meer fahren – so einfach geht es leider nicht. Beim Reisen mit dem Auto sollte man einige wichtige Punkte beachten, wenn man auf der sicheren Seite sein möchte.
Wichtige Dokumente für Autoreisende:
gültiger Reisepass oder Personalausweis für alle Reisenden | |
e-card bzw. europäische Krankenversicherungskarte | |
Führerschein & Zulassungsschein | |
Grüne Karte (bei Ihrer Versicherung erhältlich) | |
Benutzungsbewilligung, falls nicht mit dem eigenen Fahrzeug gefahren wird (beim ÖAMTC erhältlich) | |
europäischer Unfallbericht | |
Mitführpflichten des Reiselandes beachten |
Mehr unter: www.oeamtc.at/thema/reiseplanung/urlaubsservice-2017-18562839
Reisen ins Ausland
Benutzungsbewilligung
Um Schwierigkeiten vorzubeugen, sollten Lenker, welche nicht mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs sind, eine Benutzungsbewilligung bei sich haben. Es ist schon vorgekommen, dass Personen, welche zum Beispiel mit dem Firmenauto oder dem Wagen eines Freundes unterwegs waren, nach einer Polizeikontrolle umdrehen mussten, da sie nicht Eigentümer des Fahrzeuges waren.
Grüne Karte
In Albanien, Bosnien-Herzegowina, Weißrussland, Mazedonien, Montenegro, Moldawien und der Ukraine ist es verpflichtend, die Grüne Karte im Auto mitzuführen. Fährt man in den Kosovo, so hat die Grüne Karte keine Gültigkeit – man muss an der Grenze eine Grenzversicherung abschließen. Um Schwierigkeiten vorzubeugen, sollte man die Grüne Karte in der Tschechischen Republik, in Serbien und Italien im Auto haben. In diesen Ländern gibt es immer wieder Probleme, obwohl man die Karte, rechtlich gesehen, nicht mitführen muss.
Es schadet auf keinen Fall, die Grüne Karte im Auto zu haben, zum Beispiel kommt man bei einem Unfall leichter an die Versicherungsdaten.
Pflichtausstattung
Weiters unterscheidet sich im Ausland die Pflichtausstattung für das Fahrzeug oft von den österreichischen Vorschriften. Man sollte sich vor der Abfahrt über die Mitführpflichten in dem betroffenen Land informieren, denn oft ist es mit einer Warnweste, einem Warndreieck und Verbandszeug nicht abgetan. Leiht man sich ein Mietauto, sollte man die Bestimmungen ebenso kennen und das Fahrzeug auf die korrekte Ausstattung überprüfen. Kommt man später drauf, dass etwas fehlt, muss man sich selber darum kümmern, denn bei einer Verkehrskontrolle haftet der Lenker. Außerdem muss man sich im Ausland an die Verkehrsregeln des Landes halten, daher schadet es nicht, sich diese im Vorhinein durchzulesen. Genauere Informationen über die Pflichtausstattung finden Sie unter: www.oeamtc.at
Italien: Winterreifenfahrverbot im Sommer
In Italien ist es nicht erlaubt, mit Reifen zu fahren, welche einen niedrigeren Reifen-Geschwindigkeitsindex haben. Ignoriert man dieses Gesetz, so können Strafen zwischen 419,00 und 1.682,00 Euro auf einen zukommen. Weiters können die italienischen Behörden das betroffene Fahrzeug in Beschlag nehmen und erst wieder freigeben, wenn passende Reifen montiert worden sind.
Optimal für unterwegs
Auslandskrankenversicherung:
Eine Auslandskrankenversicherung ersetzt im Fall eines Krankenhausaufenthalts oder einer ärztlichen Versorgung die medizinischen Behandlungskosten und die Rücktransportkosten ins Heimatland. Innerhalb der EU gilt für österreichische Bürger die e-card als Krankenversicherung. Im EU-Ausland könnten Sie allerdings böse Überraschungen erleben, da beispielsweise in den USA ein einziger Tag im Krankenhaus rund 6.000,00 Euro kostet. Auch Reiseversicherungen, die in Kreditkartenleistungen inkludiert sind, sollten Sie mit großer Vorsicht genießen. Diese unterliegen oft besonderen Nutzungsbedingungen.
Reiserücktrittsversicherung:
Die Reiserücktrittsversicherung gilt, bis Sie am Flughafen eingecheckt – also, bis Sie die Reise begonnen haben. In diesem Zeitraum können Sie wegen bestimmter Vorfälle die Stornogebühren zurückverlangen. Gründe dafür wären zum Beispiel schwere Verletzung, Tod eines Mitreisenden oder Angehörigen, schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, unerwartete betriebliche Kündigung oder Absage der eigenen Hochzeit.
Die Reiseabbruchversicherung gilt ab Beginn der Reise und erlischt, wenn die Reise beendet wurde. Erleiden Sie beispielsweise eine schwere Verletzung oder erleidet Ihr Eigentum zu Hause erhebliche Schäden, die Ihre Anwesenheit erfordern, bekommen Sie die Reiseabbruchkosten rückerstattet.
Eine gute Reiserücktrittsversicherung sollte den Rücktritt und den Abbruch beinhalten.
Haftpflichtversicherung:
Die Privathaftpflichtversicherung versichert Privatpersonen gegen Schadensfälle, die im normalen Lebensalltag passieren. In Österreich ist es üblich, dass diese Versicherung bereits in die Haushalts- oder Hausratversicherung integriert ist. Eine solche Versicherung sollten Sie nicht separat für das Ausland abschließen, da sie automatisch für das Ausland gilt.
Reisegepäckversicherung:
Reisegepäckversicherungen sind mit großer Vorsicht zu genießen. Oft erstatten sie im Fall des Eintretens eines Schadens einen sehr geringen Betrag im Vergleich zur Höhe der Prämie. Zudem übernehmen die Gesellschaften den Wert von Foto- und Filmgeräten nur zur Hälfte. Außerdem ist die Sicherung von Gepäck und Sachwerten gegen Diebstahl außerhalb des Hauses auch schon in der Hausratsversicherung enthalten.
Unfallversicherung:
In Österreich sind Arbeitstätige gesetzlich unfallversichert – allerdings nur gegen Arbeitsunfälle. Deshalb ist es sinnvoll, auch eine private Unfallversicherung abzuschließen, die sie auch im Urlaub finanziell vor unglücklichen Fällen schützt.
Viele Kleinigkeiten sind zu berücksichtigen, damit im Notfall oder bei Überprüfungen Ihr Traumurlaub nicht zum Desaster wird oder Sie die so dringend benötigte Erholung bei ausländischen Behörden verbringen. Verrückte Versicherungsmeldungen, Urlaubspannen und Spaß, den nur nicht betroffene Reisende lustig finden, veröffentlichen wir demnächst auf www.ragossnig.eu
Ich wünsche Ihnen eine schöne Reise, spannende Abenteuer und eine erholsame Zeit in Ihren Ferien!
Bilderquelle @ Romolo Tavani - stock.adobe.com