Pflichten eines Grundstücksbesitzers
Pflichten eines Grundstücksbesitzers
Mit dem Erwerb eines Grundstückes geht die Befugnis einher, mit diesem und den darauf befindlichen Sachen nach eigener Willkür zu handeln und andere von der Nutzung auszuschließen. Auch wenn der Eigentümer demnach grundsätzlich allein darüber entscheiden darf, wie er seine Liegenschaft gebrauchen will, ist dieses Recht nicht unbegrenzt. Was genau damit gemeint ist, welche Pflichten dem Grundstücksbesitzer von der Rechtsordnung auferlegt werden und wo die Versicherung dabei ins Spiel kommen, möchte ich im folgenden Beitrag genauer behandeln.
Zu den Rechten und Pflichten in der Theorie
Das Recht des Grundstückseigentümers, über sein Eigentum allein zu bestimmen, über dieses rechtsgeschäftlich zu verfügen und andere von der Nutzung auszuschließen, haben wir bereits in der Einleitung gehört und ist wohl auch den meisten Menschen bekannt. Die österreichische Rechtsordnung erlegt den Grundstücksbesitzern jedoch auch einige Pflichten auf, deren Umfang vielen nicht bewusst ist. Durch diese Pflichten soll vermieden werden, dass eine schrankenlose Ausübung des Eigentumsrechtes die Rechte anderer beeinträchtigt.
Diese Pflichten gilt es, in der Praxis einzuhalten
Weitgehend bekannt sind die Verkehrssicherungspflichten am eigenen Grundstück im Winter. Der Eigentümer muss zwischen 6 Uhr Früh und 22 Uhr abends dafür sorgen, dass der Gehweg und die Zufahrt zum Grundstück in zumutbarer Weise von Schnee und Eis befreit werden. In diesem Blog von uns finden Sie bereits einige Tipps für den „versicherten Winter“. Neben den Verkehrssicherungspflichten im Winter gibt es jedoch noch einige weitere Pflichten für den Eigentümer. Wohnen neben dem Grundstücksbesitzer auch andere Parteien auf dem Gelände, muss beispielsweise das Treppenhaus ausreichend beleuchtet sein. Bei Rutschgefahr muss davor immer mit einem dementsprechenden Schild gewarnt werden. Das Dach, die Dachrinne, die Fassade müssen in einem guten Zustand sein, regelmäßig gewartet und nach einem starken Unwetter kontrolliert werden. Damit soll verhindert werden, dass Teile herabstürzen und auf fremde Grundstücke/Sachen fallen oder gar Menschen dadurch verletzt werden.
Des Weiteren muss auch ein besonderes Augenmerk auf den Garten gerichtet werden. Bäume sollten regelmäßig auf morsche oder gebrochene Äste überprüft werden. Damit soll verhindert werden, dass Bäume oder Teile davon auf das Grundstück des Nachbarn stürzen und dort den Zaun, das Auto, das Dach oder sonstiges fremdes Eigentum beschädigt wird. Kommt es dennoch zu so einem Vorfall, kann das für den Besitzer des Baumes sehr teuer werden. Hier finden Sie einen Bericht einer Grundstücksbesitzerin aus der Steiermark, die satte 5.318 Euro bezahlen musste, da die Feuerwehr einen morschen Baum, der gestürzt war, beseitigen musste. Auch Sträucher, die auf den Gehweg ragen, müssen regelmäßig zurechtgeschnitten werden, damit sie Passanten auf dem Gehweg nicht behindern oder gar Straßenschilder verdecken.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Wie wir bereits gehört, haben hat der Haus- und Grundbesitzer, der Eigentümer, aber auch der Mieter, Pächter oder Nutznießer für Schäden Dritter aufzukommen, die durch die Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten verursacht worden sind. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht -versicherung schützt den Grundstückseigentürmer vor den finanziellen Folgen, die teilweise sehr hoch ausfallen können. Versichert ist das Haus—und Grundstücksrisiko, also auch die Pflanzen, Bäume, Gewässer, die Verwendung von Arbeitsgeräten, wie Rasenmähern oder Schneepflügen. Die Versicherung übernimmt die Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer obliegen, also beispielsweise den bereits genannten Winterdienst, aber auch das Risiko der baulichen Instandhaltung usw.
Abschließend lässt sich also festhalten, dass man sich als Eigentümer nicht nur auf seine Rechte konzentrieren, sondern auch seinen Pflichten ausreichend Beachtung schenken sollte. Um sich abzusichern und damit vor allem hohen finanziellen Schäden aus dem Weg zu gehen, können Sie sich mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung helfen.
Gerne berate ich Sie über die sinnvollste Lösung für Sie und Ihr Eigentum.
Ein Ansprechpartner / eine Telefonnummer
Reinhold Ragossnig +43 664 4108334
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