So melden Sie Ihren Versicherungsschaden richtig
So melden Sie Ihren Versicherungsschaden richtig

So sehr wir es auch vermeiden möchten, hin und wieder kommt es im Leben zu kleineren oder größeren Schadensfällen. Das kann ein kaputter Gebrauchsgegenstand sein, ein Wasser- oder Hagelschaden oder eine Delle im Auto. Im Idealfall sind Sie für solche Situationen ausreichend versichert. Doch wie geht es dann weiter und was gibt es alles beim Melden des Schadens an die Versicherung zu beachten? Ich möchte Ihnen heute einen Leitfaden zur richtigen Schadensmeldung geben, damit die Schadensabwicklung auch wirklich reibungslos funktioniert.

Ruhe bewahren und Schaden minimieren

Ein Schaden ist schnell passiert. Im ersten Schritt ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und sich ein genaues Bild von der Situation zu machen. Können Sie Maßnahmen setzen, um den Schaden bzw. die Folgeschäden zu minimieren? Bei einem Wasserschaden einer Druckleitung z. B. den Haupthahn abdrehen und Installateur für Notmaßnahmen kontaktieren bzw. Reparatur, wenn diese ohne größeren Aufwand möglich ist! Falls ja, gehört dies zu Ihrer Obliegenheit, soweit Sie sich generell dadurch nicht selbst in Gefahr bringen. Vermeiden Sie unbedingt aufgeregte Anrufe bei Ihrer Versicherung, denn falsch kommunizierte Angaben oder gar Unwahrheiten können zur Leistungsfreiheit der Versicherung führen.

Tipp: Ich rate meinen Kunden immer, dass diese mich bei Kenntnisnahme eines Schadens umgehend kontaktieren. Ich kann Ihnen genau sagen, was zu tun ist, und die weiteren notwendigen Schritte wie auch die Meldung an die Versicherung und die Schadensabwicklung für Sie übernehmen.

 

Schadensmeldung bei der Versicherung

Grundsätzlich sollten Sie den Schadenfall so rasch wie möglich bei Ihrer Versicherung (Ihrem Betreuer) melden. Normalerweise gibt es in jedem Versicherungsvertrag eine festgesetzte Frist, innerhalb derer man den Schaden zu melden hat. Wird dabei von einer unverzüglichen Schadensmeldung gesprochen, bedeutet das, dass Sie die Meldung spätestens am folgenden Werktag erledigen müssen. Länger als drei Tage sollten Sie sich in keinem Fall Zeit lassen, um mit Ihrer Versicherung in Kontakt zu treten.

Den Schaden richtig melden

Übernimmt die Schadensmeldung nicht Ihr Versicherungsagent, können Sie dies über ein Formular, eine Vorlage bzw. einen Musterbrief selbstständig erledigen. Solche Formulare finden Sie oft bei der jeweiligen Versicherung im Internet zur Verfügung gestellt. Sie können den Schaden zwar auch telefonisch melden, mithilfe eines von Ihnen ausgefüllten Formulars funktioniert die Schadensmeldung jedoch in der Regel schneller.

Exakte Angaben machen

Im Formular oder Musterbrief werden die wichtigsten Daten zum entstandenen Schaden von Ihnen abgefragt. Es ist äußerst wichtig, dass Sie Ihre Angaben so präzise und detailliert wie möglich angeben, aber auch nicht übermäßig beschrieben. Dadurch können Sie vermeiden, dass später Nachfragen entstehen, die eine weitere Bearbeitung verzögern.

Tipp: Möchten Sie Ihre Schadensmeldung per Postweg abschicken, sollten Sie dies per Einschreiben mit Rücksendeschein tun. So haben Sie einen rechtsgültigen Nachweis in der Hand, mit dem Sie beweisen können, dass Sie den Schaden rechtzeitig gemeldet haben.


Diese Informationen braucht die Versicherung

Standardmäßig müssen Sie Datum, Uhrzeit und Ort des Schadenereignisses angeben. Der Zeitpunkt ist relevant, damit die Versicherung sieht, ob der Schaden rechtzeitig gemeldet wurde. Der Schadensort ist oft ausschlaggebend, um einen Schaden zuordnen zu können (Haushaltsversicherung, Kfz-Schaden usw.). Weiters sind Angaben zum genauen Schadensgeschehen und die Kontaktdaten aller Beteiligten relevant. Am besten dokumentieren Sie den konkreten Schaden umfangreich mit Fotos (direktes Foto von Schadensursache). Bewahren Sie den beschädigten Gegenstand trotz Fotos unbedingt selbst auf, bis der Schadenfall endgültig abgewickelt wurde, damit ein Sachverständiger diesen gegebenenfalls begutachten kann.

Tipp: Sind mehrere Personen am Schaden beteiligt gewesen, machen Sie kein Schuldeingeständnis. Die Schuldfrage zu klären, ist Sache der Versicherungen und diese kann dann in den Schaden nicht mehr eintreten!


Ein unterschriebenes Europäisches Kfz-Schadensformular (blau) ist keine Schuldbestätigung, sondern nur eine Daten- und Situationsaufnahme! Wenn kein Europäisches Kfz-Schadensformular vorhanden ist, immer vom Gegner die persönlichen und Kfz-Daten aufnehmen (egal, wer schuld sein sollte, in der heutigen Zeit ist ein Foto davon sehr hilfreich).

Sollten Sie mit Ihrem Kfz versehentlich etwas beschädigen (anderes Kfz, Sachschaden oder Wildschaden) und der Geschädigte ist nicht sofort eruierbar, bitte unbedingt SOFORT bei der nächsten Polizeidienststelle eine Selbstanzeige machen – damit vermeiden Sie eine Fahrerflucht, wodurch die Versicherung keine Leistung erbringen darf bzw. bei Ihnen regressiert!

Kein Schadensfall gleicht dem anderen und auch von Versicherung zu Versicherung werden unterschiedliche, aber ähnliche Vorgehensweisen zur Schadensabwicklung praktiziert. Daher empfehle ich Ihnen, sich fachmännische Unterstützung vom Versicherungsagenten Ihres Vertrauens zu holen. Gern übernehme ich diese Aufgabe für Sie.

Ich sorge mit Ihnen gemeinsam für eine schnelle und reibungslose Schadensabwicklung, sodass Sie sich im Handumdrehen wieder auf die schönen Dinge im Leben konzentrieren können.
Reinhold Ragossnig +43 664 4108334

BNI-Partner passend zum Thema: Janska, Augeneder, Dobler, Feldwebel, Pfeffer, Julia Fux, Slezak, Perina, Zottl, Tom Horvath


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